Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schelle GmbH
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die die Schelle GmbH für den Auftraggeber erbringt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte und für die künftige Zusammenarbeit zwischen Schelle GmbH und dem Auftraggeber, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss nicht noch einmal auf sie Bezug genommen werden sollte. Lieferungen und Leistungen von Schelle GmbH werden – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung eines schriftlichen Auftrages erbracht. Ein Auftrag ist für den Auftraggeber ab Unterfertigung verbindlich und kann von ihm einseitig ohne ausdrückliche Zustimmung der Schelle GmbH nicht storniert werden sofern der Auftrag der Schelle GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang schriftlich angenommen wird, wobei bei Postversand des Annahmeschreibens die rechtzeitige Postaufgabe genügt. Der Auftrag ist für die Schelle GmbH ab Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung gültig und verbindlich Änderungen bzw. mündliche und fernmündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
2. Alle Preise gelten – sofern nicht anders vereinbart – unfrei, inkl. Verpackung aber ohne Umsatzsteuer. Sonstige Abgaben wie Zuschlag für Eilfracht, Versicherung etc. gehen zu Lasten des Käufers. Der Mindestbestellwert beträgt € 200,- netto.
3. Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss genau nach den Inhalten des Auftrages erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz p.a. vom jeweils aushaftenden Betrag vereinbart. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Ratenzahlungen stehen unter Terminverlust, das bedeutet, dass bei Verzug mit nur einer Rate der gesamte aushaftende Rechnungsbetrag auf einmal fällig wird, auch wenn für den Rest ursprünglich ein späterer Zahlungstermin vereinbart war. Schelle GmbH und der Auftraggeber vereinbaren ausdrücklich ein Kompensationsverbot, das bedeutet, dass der Auftraggeber nicht berechtigt ist, Forderungen aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder welchem Rechtsgrund auch immer aus jeweils anderen Geschäftsfällen mit Rechnungsforderungen der Schelle GmbH zu kompensieren.
4. Unwesentliche Abweichungen geben dem Käufer weder Anspruch auf Änderung, Preisminderung oder gar Rücktritt vom Vertrag. Unwesentliche Abweichungen sind alle Abweichungen, welche die Erlangung oder Aufrechterhaltung behördlicher Bewilligungen sowie den bedingungsgemäßen Gebrauch der Sache nicht hindern.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte und bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen und nach Tunlichkeit zu überprüfen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist er also im Annahmeverzug, so gilt die Leistung als an dem Tag als erfolgt, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über. Die Übersendung von Waren per Bahn, Post, Spedition und Kurier sowie persönliche Übergabe gelten im Vorhinein als vom Auftraggeber genehmigt. Annahmeverzug ist jede vom Auftrag abweichende Verzögerung der Übernahme der bestellten und übersandten Ware.
6. Bei Verweigerung der Annahme bestellter Lieferung oder Leistung oder sonstiger unberechtigter Auftragsstornierung durch den Auftraggeber sind zumindest 25% der Auftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe als Vertragsstrafe vereinbart. Davon unberührt bleibt das Recht der Schelle GmbH zur Geltendmachung des tatsächlich eingetretenen höheren Schadens.
7. Teillieferungen sind zulässig. Bei verbindlicher Zusage einer Lieferfrist verlängert diese sich jedoch entsprechend bei unverschuldetem Materialmangel, Transportschwierigkeiten, behördlichen Ein-, Aus- und Durchfuhrhindernissen, aus Gründen höherer Gewalt, aus welchen Gründen immer, sowie öffentliche Unruhe. Im Falle der Überschreitung der Lieferfrist aus all diesen Gründen steht dem Käufer weder Ersatzanspruch, Preisminderung, Aufrechnung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Schelle GmbH. Der Auftraggeber (Käufer) ist verpflichtet, im Falle der Verletzung dieses Eigentumsvorbehaltes durch Dritte Schelle GmbH unverzüglich unter Angabe aller zur Wahrung des Eigentumsrechts erforderlichen Daten zu benachrichtigen. Alle Aufwendungen von Schelle GmbH im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Eigentumsrechtes gegen Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird die von Schelle GmbH gelieferte Ware vom Auftraggeber im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiter veräußert ehe die Kaufpreisforderung von Schelle GmbH zur Gänze bezahlt ist, so gilt die Forderung des Auftraggebers an den oder die Dritten als an Schelle GmbH abgetreten.
9. Lieferungen von Schelle GmbH sind ausdrücklich nur für den Gebrauch im Land des Bestellers bestimmt. Exporte bedürfen der vorherigen Zustimmung von Schelle GmbH. Im Falle einer Verletzung dieser Vorschrift verpflichtet sich der Auftraggeber Schelle GmbH hinsichtlich aller daraus erwachsenden Nachteile, Schäden und Haftungen schad- und klaglos zu halten.
10. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Die Übergabe der bestellten Ware, sei es vom Lieferanten in Herstellerland, sei es von einem Lager der Schelle GmbH – an das im Auftrag genannte Transportunternehmen – bewirkt den Gefahrenübergang an den Auftraggeber. Eine Versicherung gegen vom Auftraggeber definierte Risiken erfolgt durch Schelle GmbH ausschließlich über schriftlichen Auftrag auf Kosten des Auftraggebers.
11. Bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche hat der Auftraggeber Mängel gelieferter Ware, Abweichungen von der Bestellungen oder sonstige Abweichungen längstens binnen 48 Stunden ab Lieferung der Ware oder Erkennen der Abweichung / des Mangels Schelle GmbH mit schriftlicher Mängelrüge anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden von Schelle GmbH nach eigenem Ermessen entweder durch Verbesserung oder Ersatzleistung behoben. Der Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
12. Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt ausschließlich 3233 Kilb, als Gerichtsstand wird gemäß § 104 JN das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten vereinbart